Le Pen kündigt Mißtrauensantrag an

Französische Rentenreform per Dekret angeordnet

Due Titelseiten der französischen Presse geißelten am Freitag, den 17. März, einstimmig den Rückgriff auf Artikel 49.3 der Verfassung, um die Rentenreform durchzupeitschen, und machten Emmanuel Macron für die nun drohende politische und soziale Krise verantwortlich.

Nachdem die Regierung nicht über eine absolute Mehrheit verfügte, um die wichtigste Reform des Fünfjahreszeitraums durchzusetzen, wird eine politische Krise befüchtet.

Emmanuel Macron habe sich selbst in einer politischen Sackgasse festgefahren, stellte die Zeitung La Voix du Nord fest.
Um  die Rentenreform zu retten, habe es nur einen Weg gegeben, den Rückgriff auf Artikel 49.3 der Verfassung, um sie per Dekret durchzusetzen.
La Charente Libre befürchtet gar, daß „nach diesem historischen Tag“ die fünfjährige Amtszeit von Emmanuel Macron elf Monate nach ihrem Beginn schon vorbei sein könnte und Le Figaro sieht die Exekutive mehr denn je geschwächt.
L’Humanité spricht von einer Regimekrise und einem „Armutszeugnis für das Volk“

Kaum hatte die Regierung den Artikel 49.3 zur Rentenreform in Kraft gesetzt, bereiten sich die Abgeordneten der Opposition darauf vor, mit einem Misstrauensantrag gegen den Gesetzentwurf zu reagieren.

Dies gilt zunächst für Marine Le Pen, die Fraktionsvorsitzende der Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung) in der Nationalversammlung, die eine Erklärung vom 16. März dieses Jahres befolgte.

Kurz nachdem die Exekutive den Artikel 49.3 zur Rentenreform angewandt hatte, kündigte Marine Le Pen an, dass sie einen Misstrauensantrag stellen werde, und auch andere politische Lager könnten diese Option wählen.

Andere Parlamentsfraktionen wie La France insoumise könnten sich ebenfalls dafür entscheiden, einen Misstrauensantrag zu stellen.

In Frankreich besteht das Ziel eines Misstrauensantrags darin, die Verabschiedung eines Textes nach der Anwendung des Dekrets 49.3 zu verhindern und das Misstrauen der Parlamentarier gegenüber der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Der Misstrauensantrag muss innerhalb von 24 Stunden nach der Anwendung des 49.3 von mindestens 10 % der Abgeordneten, d. h. 57 in der Nationalversammlung, eingebracht werden. In den darauffolgenden Tagen wird die Vorlage dann debattiert. Am Ende muss der Misstrauensantrag mindestens 287 Stimmen erhalten, um angenommen zu werden, d. h. die absolute Mehrheit.

Die notwendige Schwelle der absoluten Mehrheit ist häufig der Grund für die Ablehnung von Anträgen. In der neuen Legislaturperiode wurde noch keiner dieser Anträge angenommen. Dies könnte sich jedoch mit der Rentenreform ändern.

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